vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anklageprinzip und Verwertung erzwungener selbstbelastender Aussagen im Strafprozeß

AufsätzeUniv. Doz. Dr. Rudolf ThienelJBl 1992, 484 Heft 8 v. 1.8.1992

I. Der Ausgangspunkt: Eine Meinungsdivergenz

Ausgehend von einer Entscheidung des OGH1)1)OGH 15.5.1990, 15 Os 27–30/90 = JBl 1990, 730 und MR 1990, 219 ff mit Anm von Weis. Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob die in § 153 StPO unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene Erzwingung einer Zeugenaussage trotz dadurch drohender Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung des Zeugen verfassungskonform ist, und bejahte dies im Ergebnis. Der OGH setzte sich in dieser Entscheidung allerdings ausschließlich mit Art 6 MRK auseinander (vgl jüngst auch wieder OGH 6.6.1991, 15 Os 43–45/91, JBl 1992, 401; 16.1.1992, 15 Os 152, 153/91). Vgl demgegenüber Öhlinger, Das Verbot des Zwanges zur Selbstbezichtigung: ein neues Grundrecht in der Rechtsprechung des VfGH, in: Klecatsky-FS (1990) 197 ff, der einen Verstoß des § 153 StPO gegen Art 90 Abs 2 B-VG annimmt. habe ich vor kurzem untersucht, ob aus Art 90 Abs 2 B-VG verfassungsrechtliche Schranken für einen Aussagezwang gegenüber Zeugen abgeleitet werden können2)2) Thienel, Anklageprinzip und Zeugnisentschlagungsrecht (1991).. Aus dieser Bestimmung3)3)Art 90 Abs 2 B-VG lautet: „Im Strafverfahren gilt der Anklageprozeß“. leitet nämlich der VfGH ein Verbot ab, den Beschuldigten zum Beweisobjekt im Strafverfahren zu machen und zu einer aktiven Mitwirkung an der Sachverhaltsfeststellung, insb zu selbstbelastenden Aussagen, zu zwingen. Dieses Gebot gelte auch für Verwaltungsstrafverfahren und auch schon vor Einleitung eines Strafverfahrens4)4)VfSlg 5235, 5295, 9950, 10.394, 10.291, 10.505, 10.716, 11.829, 11.923; VfGH 25.9.1990 B 795/90.. Zulässig seien allerdings Meldepflichten, die nach ihrer Zielrichtung nicht auf die Ermittlung eines Tatverdächtigen abzielen5)5)VfSlg 4297, 11.549.. Entgegen verschiedentlicher Kritik

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!