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Erfolgszurechnung bei nachträglichem Fehlverhalten der behandelnden Ärzte und des Verletzten selbst

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 464 Heft 7 v. 1.7.1992

StGB § 6, StGB § 87 Abs 2

In die Prüfung des Adäquanzzusammenhangs zwischen dem objektiv sorgfaltswidrigen Verhalten des Täters und dem Enderfolg ist der konkret zum Erfolgseintritt führende Kausalverlauf einzubeziehen.

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