StGB § 6, StGB § 87 Abs 2
In die Prüfung des Adäquanzzusammenhangs zwischen dem objektiv sorgfaltswidrigen Verhalten des Täters und dem Enderfolg ist der konkret zum Erfolgseintritt führende Kausalverlauf einzubeziehen.
StGB § 6, StGB § 87 Abs 2
In die Prüfung des Adäquanzzusammenhangs zwischen dem objektiv sorgfaltswidrigen Verhalten des Täters und dem Enderfolg ist der konkret zum Erfolgseintritt führende Kausalverlauf einzubeziehen.