ABGB § 1041, ABGB § 1437
Ein Wahlrecht des Eigentümers, statt des Wertersatzes ein Mietentgelt zu fordern, sieht § 1041 ABGB nicht vor.
Seite 388
ABGB § 1041, ABGB § 1437
Ein Wahlrecht des Eigentümers, statt des Wertersatzes ein Mietentgelt zu fordern, sieht § 1041 ABGB nicht vor.
Seite 388