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Art 20 Abs 4 B-VG verbürgt nicht ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Auskunftserteilung

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1992, 382 Heft 6 v. 1.6.1992

B-VG Art 20 Abs 4, B-VG Art 144 Abs 1, MRK Art 10 Abs 1, AuskunftspflichtG § 4

Ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht iSd Art 144 B-VG liegt nur dann vor, wenn ein hinlänglich individualisiertes Parteiinteresse an der Einhaltung einer objektiven Verfassungsnorm besteht.

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