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§ 34 Abs 2 EStG 1972 wegen Nichtberücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Kinder teilweise verfassungswidrig

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1992, 310 Heft 5 v. 1.5.1992

B-VG Art 7 Abs 1, EStG 1972 § 34 Abs 2

Die Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einkommensteuerpflichtigen ist insofern geboten, als es einer sachlichen Rechtfertigung bedarf, wenn in einem Teilbereich von der Maßgeblichkeit der Leistungsfähigkeit abgegangen würde.

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