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Gemeingebrauch – Rechtsnatur des Aneignungsrechts – vorbeugende Unterlassungsklage – Recht zur Selbsthilfe

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 176 Heft 3 v. 1.3.1992

IPRG § 2, ABGB § 19, ABGB § 287, ABGB § 344, ABGB § 382, ABGB § 383, ABGB § 523

Einer amtswegigen Feststellung des anwendbaren Rechts bedarf es dann nicht, wenn die Rechtsfrage im Ergebnis in beiden in Betracht kommenden Rechtsordnungen gleich zu beurteilen wäre.

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