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Kein Anspruch auf Feststellung, daß die Richtigstellung von Daten rechtswidrig unterlassen wurde, wenn dies inzwischen erfolgte

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1992, 32 Heft 1 v. 1.1.1992

DSG § 1 Abs 4, B-VG Art 7 Abs 1, B-VG Art 83 Abs 2, MRK Art 8, DSG § 14 Abs 1, DSG § 12, DSG § 37

Durch ein bloßes Vergreifen im Ausdruck im Spruch eines Bescheides wird das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt.

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