vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Haftung beim anfänglichen unbehebbaren Mangel

AufsätzeCand. iur. Meinhard LukasJBl 1992, 11 Heft 1 v. 1.1.1992

I. Problem

Nach hL1)1) Grillberger in Schwimann, ABGB IV/2 Rz 29 zu § 1167; Koziol–Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts8 I 257; Mayrhofer, Schuldrecht AT 442; Reischauer in Rummel, ABGB2 Rz 20 zu § 932; Welser, Gewährleistung und Schadenersatz, JBl 1976, 127 (134); Kurschel, Gewährleistung beim Werkvertrag (1989) 140 ff; Gruber, Gewährleistung für bedungene Eigenschaften (1990) Rz 524., der jüngst auch der OGH gefolgt ist2)2)OGH EvBl 1990/129 = JBl 1990, 648 mit Anm Reischauer = ecolex 1990, 279 (verstärkter Senat); JBl 1990, 653 mit Anm Reischauer = ecolex 1990, 345; JBl 1990, 792 = ecolex 1990, 474., besteht zwischen Gewährleistungsrechten und Schadenersatzansprüchen Konkurrenz. Will also der Gläubiger den Nachteil geltend machen, der darin liegt, daß die erbrachte Leistung selbst mangelhaft ist, so ist er nicht auf die Gewährleistungsbehelfe

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!