KSchG § 1, KSchG § 3, HGB § 344
Für die Unternehmereigenschaft iSd § 1 KSchG kommt es nicht auf die Dauer der unternehmerischen Tätigkeit, sondern auf die Notwendigkeit einer auf Dauer angelegten Betriebsorganisation an. Auch Abwicklungsgeschäfte (Liquidationsgeschäfte) sind grundsätzlich Handelsgeschäfte, auf die § 1 Abs 1 Z 1 KSchG verweist, selbst die Veräußerung des ganzen Unternehmens.