ABGB § 428, ABGB § 943, NZwG § 1 Abs 1 lit d, IPRG § 31
Dem Recht des Lageortes nach § 31 IPRG ist auch die Form einer Eigentumsübertragung unterstellt.
Ist nicht zwischen Schenker und Beschenktem die Wirksamkeit der Schenkung ohne Einhaltung der Notariatsform strittig, sondern bestreitet ein Dritter den Eigentumsübergang bei der Schenkung, reicht es für diesen aus, daß eine Übergabe (auch in Form des Besitzkonstituts) der geschenkten Sache erwiesen ist und dem Schutzzweck des § 943 ABGB dadurch Genüge getan wird und daß der Schenker in der Folge an seinem Schenkungswillen festhält und zum Ausdruck bringt, eines Übereilungsschutzes nicht zu bedürfen.1)