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Nochmals zur sogenannten „Drittwirkung“ der Grundrechte*)*)Die Redaktion der JBl betrachtet die Diskussion als mit diesem Beitrag vorläufig abgeschlossen.

AufsätzeUniv.-Prof. DDr. Heinz MayerJBl 1992, 768 Heft 12 v. 1.12.1992

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