EheG § 55, EheG § 69 Abs 2, EheG § 72, EheG § 78, ABGB § 802, ASVG § 258
Die Beschränkung der Haftung des Erben nach § 802 ABGB ist nicht von Amts wegen wahrzunehmen; sie muß vom Erben eingewendet und bewiesen werden.
EheG § 55, EheG § 69 Abs 2, EheG § 72, EheG § 78, ABGB § 802, ASVG § 258
Die Beschränkung der Haftung des Erben nach § 802 ABGB ist nicht von Amts wegen wahrzunehmen; sie muß vom Erben eingewendet und bewiesen werden.