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Erwerb aus einer Konkursmasse – Keine Haftung von dem Betriebsvorgänger nahestehenden Personen für Sozialversicherungsbeiträge

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1992, 666 Heft 10 v. 1.10.1992

ASVG § 67 Abs 4, ASVG § 67 Abs 5, ASVG § 67 Abs 6

§ 67 Abs 4 ASVG stellt die allgemeine Haftungsnorm für alle Betriebsnachfolger (unabhängig von einer Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 67 Abs 6 Z 1 bis 3 ASVG) dar, die den Betrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger erworben haben.

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