IPRG § 31, IPRG § 35, IPRG § 45, ABGB § 452, ABGB § 1425
Weisen Vertragsformulierungen nicht eindeutig auf eine bestimmte Rechtsordnung hin, so kann aus einer Gerichtsstandsvereinbarung und einer Währungsangabe keine schlüssige Rechtswahl abgeleitet werden.