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Sachliche Zuständigkeit bei Drittschuldnerklage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 595 Heft 9 v. 1.9.1991

JN § 55 Abs 3

Im Fall der Drittschuldnerklage ist § 55 Abs 3 JN nicht anzuwenden. Durch diese Regelung soll die Möglichkeit ausgeschaltet werden, durch willkürliche Teileinklagung die Zuständigkeit des Gerichtshofes zu umgehen. Die

Seite 595


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