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Inländische Gerichtsbarkeit beim Fakturengerichtsstand – Form des Vermerkes

RechtsprechungOrdentliche GerichteHans PfersmannJBl 1991, 393 Heft 6 v. 1.6.1991

JN § 1, JN § 88 Abs 2

„Indikationentheorie“: Die inländische Gerichtsbarkeit ist nur bei ausreichender Inlandsbeziehung gegeben, die zwar idR durch einen inländischen Gerichtsstand indiziert, damit allein aber noch nicht immer zwingend begründet wird.

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