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Geistige Abnormität und Berauschung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 326 Heft 5 v. 1.5.1991

StGB § 21 Abs 1, StGB § 287

Auch eine nach § 287 StGB zu beurteilende Tat kann Anlaßtat nach § 21 Abs 1 StGB sein. Dieses Delikt kommt

Seite 326


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