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Unterhalt für die Vergangenheit bei Drittzahlung – Voraussetzungen des Aufwandersatzanspruches des Drittzahlers gegen den Schuldner

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter ApathyJBl 1991, 309 Heft 5 v. 1.5.1991

ABGB § 140, ABGB § 1042

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