ABGB § 297, ABGB § 367, ABGB § 418, ABGB § 435, ABGB § 870, GBG § 61, UHG § 1 Abs 1 Z 1 lit a
Ein gutgläubiger entgeltlicher Eigentumserwerb nach § 367 ABGB ist auch bei einem Superädifikat möglich.
Dem Grundeigentümer steht gegen eine Urkundenhinterlegung, die sein Eigentum zu Unrecht mit einem Bauwerk iSd § 435 ABGB „belastet“, eine Löschungsklage analog § 61 GBG zu. Die für ein Superädifikat vorausgesetzte fehlende Belassungsabsicht kann sich aus der Art des Bauwerkes oder durch ein von vornherein zeitlich begrenztes vom Grundeigentümer eingeräumtes Grundbenützungsrecht ergeben. Die Beweislast für die fehlende Belassungsabsicht trifft den, der sich auf die Superädifikatseigenschaft beruft. An einer solchen Absicht fehlt es, wenn die Zustimmung des Grundeigentümers zur Einräumung eines zeitlich befristeten Grundbenützungsrechts durch arglistige Irreführung erschlichen worden ist.