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Arbeitsrechtlicher Entgeltsbegriff

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 200 Heft 3 v. 1.3.1991

ABGB § 1152, AngG § 23 Abs 1

Entgegen anderen Rechtsbereichen kennt das Arbeitsrecht keine allgemein gültige Legaldefinition des Entgelts. Unter Entgelt wird vielmehr jede Art von Leistung verstanden, die dem Dienstnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt wird.

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