vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersitzung eines Fischereirechts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 189 Heft 3 v. 1.3.1991

ABGB § 383, oö FischereiG 1895 § 1, oö FischereiG 1983 § 1, oö FischereiG 1983 § 3

Soweit nichts anderes bestimmt ist, unterliegen das Eigentum an einem Fischereirecht und dessen Übertragbarkeit den Vorschriften des Privatrechts. Im Streit, wem das Fischereirecht zusteht, entscheidet das Gericht. Die Ersitzung eines Fischereirechts ist – sollten nicht Sondervorschriften eingreifen – grundsätzlich möglich, soweit es sich nicht um öffentliches Wassergut handelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!