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Berufsunfähigkeitspension wegen neurotischer Störungen – Verwirkung von Leistungsansprüchen – Adäquanztheorie

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 57 Heft 1 v. 1.1.1991

ASVG § 88, ASVG § 273 Abs 1

Die Verwirkung von versicherungsrechtlichen Leistungsansprüchen gem § 88 ASVG wegen bestimmter vorwerfbarer Handlungen tritt kraft Gesetzes ohne irgendein Zutun des Sozialversicherungsträgers ein.

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