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Haftung des Anfechtungsgegners bei Unmöglichkeit der Rückstellung – Übergabe durch Besitzkonstitut – Rechnungslegungsanspruch bei Gläubigeranfechtung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 805 Heft 12 v. 1.12.1991

KO § 39, ABGB § 428, HGB § 383

Der Anfechtungsgegner haftet gem § 39 Abs 2 KO als unredlicher Besitzer für jeden Schaden, der ohne seinen Besitz nicht eingetreten wäre, wobei zur Wertberechnung auf den Zeitpunkt der erfolgreichen Anfechtung abzustellen ist.

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