ASVG § 141, ASVG § 143 Abs 1 Z 3
Folgeprovisionen von Versicherungsangestellten im Außendienst sind bei der Prüfung, ob der Anspruch auf Krankengeld nach § 143 Abs 1 Z 3 ASVG ruht, als Bezüge für den Auszahlungszeitraum zu berücksichtigen, auch wenn sie Geschäftsabschlüsse betreffen, die außerhalb dieses Zeitraumes liegen.