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Unterlassungsanspruch bei Ehrenbeleidigungen – Reichweite der Abgeordnetenimmunität

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 724 Heft 11 v. 1.11.1991

ABGB § 16, ABGB § 1330

Die berufliche Immunität eines Abgeordneten zum Nationalrat umfaßt nicht Äußerungen, die auf einer Pressekonferenz gemacht werden.

Ehrenbeleidigung ist jedes der Ehre – verstanden als Personenwürde (§ 16 ABGB) – nahetretende Verhalten.

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