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Verkehrsfähigkeit eines Altarbildes – Rechtsnatur des Teilungsanspruches des Miteigentümers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 722 Heft 11 v. 1.11.1991

ABGB § 356, ABGB § 358, ABGB § 364, ABGB § 831, Hofdekret JGS Nr 2234/1826

Erwerbsbeschränkungen nach § 356 ABGB sind wie Ausübungsbeschränkungen nur bei besonderer Anordnung anzunehmen. Im Zweifel steht der Erwerb einer veräußerlichen Sache jedermann frei. Wer ein gesetzliches Erwerbshindernis behauptet, ist dafür beweispflichtig.

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