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Konkursanfechtung und Nebenintervention des Gemeinschuldners

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 659 Heft 10 v. 1.10.1991

KO § 27, KO § 28, KO § 29, ZPO § 17, ZPO § 18, ZPO § 19

Der Gemeinschuldner kann sich einem Anfechtungsprozeß nach der KO als (einfacher) Nebenintervenient (§§ 17 ff ZPO) auf der Seite des Anfechtungsgegners anschließen.

OGH, 21.02.1991, 8 Ob 671/90

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