ASVG § 100, ASVG § 334
Beim Regreßanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den Dienstgeber gem § 334 ASVG handelt es sich – anders als bei der Legalzession des § 332 ASVG – um einen orginären Anspruch, der unabhängig davon besteht, ob dem Verletzten ein privatrechtlicher Anspruch zusteht.