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Übergang des Nacherbrechts auf die Erben des vor dem Vorerben verstorbenen Nacherben

RechtsprechungOrdentliche GerichteBernhard EccherJBl 1990, 581 Heft 9 v. 1.9.1990

ABGB § 615 Abs 2, ABGB § 703

Die Zweifelsregeln im § 615 Abs 2 und § 703 ABGB sind einer konkreten Regelungsabsicht des Erblassers nachgeordnet. Dies gilt auch für einen hypothetischen Erblasserwillen, der nach allen bekannten Umständen bloß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ermittelt werden kann.

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