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Auch in Sozialrechtssachen keine Revisibilität von Verfahrensmängeln I. Instanz

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 535 Heft 8 v. 1.8.1990

ZPO § 473 Abs 1, ZPO § 471 Z 5, ZPO § 497, ZPO § 503

Der OGH behält seine stRsp bei, wonach Mängel des Verfahrens I. Instanz, die das BerG nicht als gegeben ansah, auch in Sozialrechtssachen nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden können.

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