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Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung zurechnungsunfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 532 Heft 8 v. 1.8.1990

StGB § 21 Abs 1, StGB § 8, StGB § 53 Abs 1

Die irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts hat bei Beurteilung der Anlaßtat nach § 21 Abs 1 StGB außer Betracht zu bleiben, wenn der Irrtum auf den Einfluß des die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden abnormen Geisteszustandes des Betroffenen zurückzuführen ist.

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