Art 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (1. ZPMRK), MRG § 44
§ 44 MRG verletzt nicht Art 1 des 1. ZPMRK. Die aufgrund § 44 MRG möglichen Mietzinsherabsetzungen stellen weder formal noch de facto eine Enteignung dar, sondern sind als Benutzungsregelung für das Eigentum im Interesse der Allgemeinheit zu sehen.