StGB § 181 idF vor dem StRÄG 1987, StGB § 180 Abs 2 idF vor dem StRÄG 1987
Auch Bescheide sind Rechtsvorschriften iSd § 180 Abs 2 aF StGB.
§ 180 Abs 2 aF StGB gehört zu den sog potentiellen oder abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikten. Das Wesen dieser Delikte besteht darin, daß nur die typische Eignung eines Verhaltens zur Herbeiführung einer konkreten Gefahr im Einzelfall festgestellt werden muß, nicht aber deren tatsächliche Herbeiführung.