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§ 42 StGB bei Vergehen nach dem PornG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 462 Heft 7 v. 1.7.1990

PornG § 1 Abs 1 lit a, PornG § 1 Abs 1 lit c, StGB § 9, StGB § 32, StGB § 42, OGHG § 8

Die Judikatur des OGH zum Begriff der sogen „harten Pornographie“ ist durch § 8 OGHG gebunden.

Ungeachtet des Vorherrschens der Spezialprävention können für die Frage der Anwendung des § 42 StGB im Einzelfall Erwägungen der Generalprävention den Ausschlag geben.

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