KO § 39 Abs 1, KO § 39 Abs 2, ABGB § 335
Die Gläubigeranfechtung der Übertragung eines gesamten Unternehmens ist möglich.
Auf den Anfechtungsgegner als unredlichen Besitzer sind alle Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über den unredlichen Besitzer anzuwenden.