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Verwendungsanspruch des Bestandnehmers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 453 Heft 7 v. 1.7.1990

ABGB § 1041

Bei Sachen iSd § 1041 kann es sich um alle Arten von wirtschaftlichen Werten handeln. Auch der Bestandnehmer kann von Dritten wegen ungerechtfertigter Benützung der Bestandsache ein Entgelt fordern. Dabei bestimmt sich der Nutzen des Bereicherten nach den ersparten Auslagen.

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