ABGB § 1380, ABGB § 1385
Verzichtet der Kl in einem laufenden Verfahren auf den geltend gemachten Anspruch, der Bekl hingegen auf den Verfahrenskostenanspruch, dann liegt ein Vergleich vor.
Seite 333
ABGB § 1380, ABGB § 1385
Verzichtet der Kl in einem laufenden Verfahren auf den geltend gemachten Anspruch, der Bekl hingegen auf den Verfahrenskostenanspruch, dann liegt ein Vergleich vor.
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