StGB § 146, StGB § 147 Abs 3
Für die Schadensberechnung bei der betrügerischen Herauslockung eines unter Eigentumsvorbehalt gekauften Kfz ist, je nachdem welcher Wert niedriger ist, die Kreditsumme oder der Verkehrswert des sichergestellten Fahrzeugs maßgebend.
OGH, 08.06.1989, 12 Os 38/89