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Abgrenzung Hoheits-/Privatwirtschaftsverwaltung – Fiskalgeltung des Gleichheitssatzes bei Subventionen

RechtsprechungOrdentliche GerichteBrigitte L. OhmsJBl 1990, 169 Heft 3 v. 1.3.1990

B-VG Art 7 Abs 1, B-VG Art 17, ViehwirtschaftsG 1983

Die Frage, ob Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Dabei ist in der Förderungsverwaltung im Zweifel privatrechtliches Handeln anzunehmen. Wichtiges Indiz für die privatwirtschaftliche Natur des Verwaltungshandelns ist der Mangel gesetzlicher Determinierung.

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