VBO der Stadt Linz § 7, VBO der Stadt Linz § 31 Abs 2, OÖ KAG § 7 Abs 1, ABGB § 879 Abs 1
Das mit einem Facharzt, der in einem öffentlichen Krankenhaus beschäftigt ist, vereinbarte Verbot der Führung einer Privatpraxis ist weder sittenwidrig noch steht es im Gegensatz zum Recht auf Erwerbsfreiheit.