MRG § 1, MRG § 30
Auch ein Untermietvertrag über eine Grundfläche unterliegt dem Kündigungsschutz, wenn auf der Bestandfläche vereinbarungsgemäß ein Superädifikat als Geschäftsraum errichtet wird.
Ein Geschäftsraum iS des § 1 MRG setzt entsprechend § 1 Abs 2 KSchG eine auf Dauer angelegte, wenngleich nicht unbedingt auf Gewinn gerichtete Organisation voraus. Bei einer Tätigkeit zu bloß eigenen privaten Zwecken trifft diese Voraussetzung nicht zu.