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Zeitpunkt der Wirksamkeit der Abtretung des Mietrechts

RechtsprechungOrdentliche GerichteGert IroJBl 1990, 797 Heft 12 v. 1.12.1990

MRG § 12 Abs 1

Die Anzeige an den Vermieter von der Abtretung der Mietrechte gem § 12 Abs 1 MRG ist – in Beibehaltung der Rsp zu § 19 Abs 2 Z 10 MG – nicht konstitutiv. Für den Mietrechtsübergang reicht die Willenseinigung zwischen dem die Wohnung verlassenden Mieter und seinem Angehörigen. Die Verletzung der beiden Teilen auferlegten Anzeigepflicht begründet nur Schadenersatzansprüche des Vermieters.

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