ViehWG § 10, StGG Art 6
Im Unterschied zum starren Gewichtszoll handelt es sich beim Importausgleich um einen „flexiblen Außenschutz“ für die inländische Viehwirtschaft.
ViehWG § 10, StGG Art 6
Im Unterschied zum starren Gewichtszoll handelt es sich beim Importausgleich um einen „flexiblen Außenschutz“ für die inländische Viehwirtschaft.