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Einwendungen des Anfechtungsgegners bei der Gläubigeranfechtung – Tatbestandswirkung – prozessuale Rechtskrafttheorie

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 662 Heft 10 v. 1.10.1990

AnfO § 8 Abs 1, MRK Art 6

Unter Tatbestandswirkung eines individuellen Staatsaktes wird verstanden, daß dieser Staatsakt Rechtsvoraussetzung für andere privatrechtliche Ansprüche, sei es zwischen denselben, sei es zwischen anderen Parteien ist.

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