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Feststellung ist minus zu Leistung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 452 Heft 7 v. 1.7.1989

ZPO § 405

Erweist sich der mit Leistungsklage erhobene Anspruch nur mangels Fälligkeit als nicht berechtigt, ist auch ohne darauf gerichteten Antrag ein (positives) Feststellungsurteil zu fällen, wenn dieses zeitlich und umfangmäßig nicht über den Leistungsanspruch hinausgeht.

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