ABGB § 886, Tir LandesbauO § 37
Die von § 37 TBO geforderte schriftliche Erklärung an die Baubehörde über die Bestellung als Bauführer ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung dieser Bestellung. Zur
Seite 307
ABGB § 886, Tir LandesbauO § 37
Die von § 37 TBO geforderte schriftliche Erklärung an die Baubehörde über die Bestellung als Bauführer ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung dieser Bestellung. Zur
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