StGB § 105, StGB § 144 Abs 1, StGB § 145 Abs 1 Z 1
Auch die Drohung mit einer inhaltlich falschen Strafanzeige, hinsichtlich derer sich der Bedrohte frei von Schuld weiß, kann geeignet sein, ihm begründete Besorgnisse und Furcht um seine wirtschaftliche Existenz einzuflößen.