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Einbringung eines Teilbetriebes als Sacheinlage und Haftung der aufnehmenden Gesellschaft bei Geschäfts- und Firmenfortführung

RechtsprechungOrdentliche GerichteGottfried ThieryJBl 1989, 256 Heft 4 v. 1.4.1989

§ 25 HGB ist auch anwendbar bei Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft.

Das erworbene Handelsgeschäft muß ein vollkaufmännisches, wenn auch nicht notwendig im Handelsregister eingetragenes Unternehmen sein.

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