IPRG § 31, IPRG § 7
Das durch Besitzkonstitut in der Bundesrepublik Deutschland begründete Sicherungseigentum an einer körperlichen Sache wird nach Verbringung der Sache nach Österreich nicht anerkannt.
IPRG § 31, IPRG § 7
Das durch Besitzkonstitut in der Bundesrepublik Deutschland begründete Sicherungseigentum an einer körperlichen Sache wird nach Verbringung der Sache nach Österreich nicht anerkannt.